Lebenslänglich für Gunnar G.

Die Hochzeitstage

Das kleine Ehelexikon

Ein Schulaufsatz des kleinen Gunnar G.

Wissenschaftsecke

Börse

Hochzeitsfest - Verordnung

Das Wetter

Der Ratgeber für Ehefrauen.

Vor der Trauung

Die Trauung

Alle warten auf das Brautpaar und die Fahrt zur Feier

Begrüßung durch die Gastgeber

Die Party beginnt

Gesang und Gespräche

Photos für das Paar

 

| impressum | feedback | home |  

 

Hochzeitsfest - Verordnung


§ 1 Wer diese Hochzeit mitmachen will, muß vor allen Dingen anwesend sein!

§ 2 Die Hochzeit beginnt mit dem Abgeben der Geschenke. Danach kann, wer will, wieder gehen.

§ 3 Jeder hat in heiterer Stimmung zu erscheinen. Finster Gedanken, grämliche Mienen, Skatkarten und Strickstümpfe müssen zu Hause bleiben.

§ 4 Keiner darf mehr essen oder trinken, als er mit Gewalt hinunterbekommen kann.

§ 5 Man soll sämtliche Getränke feindselig behandeln, indem man sie vollständig ausrottet.

§ 6 Um eine gute Verständigung zu sichern, dürfen höchstens fünf Redner zugleich sprechen.

§ 7 Singe, wem Gesang gegeben.- Wer´s nicht kann der sing´halt daneben.

§ 8 Die Benutzung der Kronleuchter als Schaukel, sowie die Verwendung der Läufer und Teppiche als Ringmatten ist nicht gestattet.

§ 9 Wer ironische Anspielungen auf den Lebenswandel des Herrn Bräutigam zu dessen Jungesellenzeiten von sich gibt, wird frühestens zur Silberhochzeit wieder eingeladen.

§ 10 Wenn der Bräutigam redet, haben alle anderen zu schweigen da er ab morgen sowieso nicht mehr zu sagen hat.

§ 11 Wer betrunken ist, hat lautlos unter den Tisch zu rutschen.

§ 12 Es ist verboten, die sich unter den Tischen aufhaltenden Personen als Fußbänke zu benutzen.

§ 13 Das Rauchen während der Tafel ist nur zu den warmen Speisen gestattet.

§ 14 Zu Vermeidung jeglichem Blutvergießens wird gebeten, weder mit dem Messer zu essen, noch sich mit der Gabel zu kratzen.

§ 15 Der freie Flug von Schlagsahne, Fischgräten, Sektkorken und Zigarettenasche ist nur insoweit zulässig, daß weder Personen noch Einrichtung der Festräume Schaden nehmen können.

§ 16 Jeder hat seine Adresse auf den Rücken zu befestigen, damit er nötigenfalls sicher nach Hause gebracht werden kann.

§ 17 Das Fest hört auf wenn keiner mehr da ist und wird spätestens am 18.08.2026 fortgesetzt.

 
   

   © 2001 by Gundi & Jörg •  goetz.gunnar@t-online.de