Ein Schulaufsatz des kleinen Gunnar G. |
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Hochzeitsfest - Verordnung ![]() § 1 Wer diese Hochzeit mitmachen will, muß vor allen Dingen anwesend sein! § 2 Die Hochzeit beginnt mit dem Abgeben der Geschenke. Danach kann, wer will, wieder gehen. § 3 Jeder hat in heiterer Stimmung zu erscheinen. Finster Gedanken, grämliche Mienen, Skatkarten und Strickstümpfe müssen zu Hause bleiben. § 4 Keiner darf mehr essen oder trinken, als er mit Gewalt hinunterbekommen kann. § 5 Man soll sämtliche Getränke feindselig behandeln, indem man sie vollständig ausrottet. § 6 Um eine gute Verständigung zu sichern, dürfen höchstens fünf Redner zugleich sprechen. § 7 Singe, wem Gesang gegeben.- Wer´s nicht kann der sing´halt daneben. § 8 Die Benutzung der Kronleuchter als Schaukel, sowie die Verwendung der Läufer und Teppiche als Ringmatten ist nicht gestattet. § 9 Wer ironische Anspielungen auf den Lebenswandel des Herrn Bräutigam zu dessen Jungesellenzeiten von sich gibt, wird frühestens zur Silberhochzeit wieder eingeladen. § 10 Wenn der Bräutigam redet, haben alle anderen zu schweigen da er ab morgen sowieso nicht mehr zu sagen hat. § 11 Wer betrunken ist, hat lautlos unter den Tisch zu rutschen. § 12 Es ist verboten, die sich unter den Tischen aufhaltenden Personen als Fußbänke zu benutzen. § 13 Das Rauchen während der Tafel ist nur zu den warmen Speisen gestattet. § 14 Zu Vermeidung jeglichem Blutvergießens wird gebeten, weder mit dem Messer zu essen, noch sich mit der Gabel zu kratzen. § 15 Der freie Flug von Schlagsahne, Fischgräten, Sektkorken und Zigarettenasche ist nur insoweit zulässig, daß weder Personen noch Einrichtung der Festräume Schaden nehmen können. § 16 Jeder hat seine Adresse auf den Rücken zu befestigen, damit er nötigenfalls sicher nach Hause gebracht werden kann. § 17 Das Fest hört auf wenn keiner mehr da ist und wird spätestens am 18.08.2026 fortgesetzt. |
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