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Lebenslänglich für den Hergenrother Gunnar G.
 
[Hergenroth] - Nach langer Untersuchungshaft fand der gegen den in "junggesellischen Zustand" befindlichen Gunnar G. geführte Zivilprozess ein jähes Ende. Gunnar G. wurde heute in Hergenroth zu lebenslänglichem Gewahrsam verurteilt. Monika S. gelang es vor zahlreichen Zeugen, Gunnar G. zu einem Geständnis zu bewegen 
und ihn offiziell auf Lebenszeit festzunageln. 
Heute wurde das Urteil verkündet. Um eine 
Flucht zu verhindern wurde dem freundlichen 
und zur Verhandlungszeit voll  
zurechnungsfähigen Gunnar G. sofort nach 
der Urteilsverkündung der Ring angelegt. Die 
im Saal Anwesenden stimmten dem Urteil zu 
und manche vergossen vor Erleichterung 
sogar Freudentränen. Zahlreiche Schaulustige 
und Fotografen waren anwesend als der 
Vater von Monika S. den verurteilten am 
Arm an der Wachmannschaft vorbei 
hinausführte. Zu erwähnen sei noch, dass der 
Mutter von Gunnar G. ein gewisses 
Mitverschulden zugesprochen wurde, da sie 
das Vorgehen ihre Sohnes nicht verhindert, 
sondern noch unterstützt hat. Ein Gesuch 
auf vorzeitige Entlassung aus der Haft wird 
schon im Voraus nicht anerkannt. Das Urteil 
ist lt. dem Familiengericht in Hergenroth ab 
dem 07. Dezember 2001 rechtskräftig.
 
   

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